Allgemeine Geschäftsbedingungen
GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf sämtliche Vereinbarungen über die Vermietung von möblierten Wohnungen, die zwischen der StayOver GmbH (im Folgenden zusammenfassend als "StayOver" bezeichnet) und Dritten (im Folgenden als "Mieter" bezeichnet) abgeschlossen werden, sowie auf etwaige weitere erbrachten Leistungen und Lieferungen von StayOver.
RESERVIERUNGEN
Durch die Reservierung des Mieters gibt er StayOver das Angebot zum Abschluss eines eindeutig befristeten Mietvertrages ab. Falls die angefragte Wohnung verfügbar ist, sendet StayOver dem Mieter eine Bestätigung der Reservierung. Durch die Annahme der Reservierung seitens StayOver entsteht ein befristeter Mietvertrag zwischen StayOver und dem Mieter.
Die von StayOver angebotenen Wohnungen sind unverbindlich und können je nach Verfügbarkeit variieren. StayOver behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen.
Es besteht keine Garantie von StayOver für die Verfügbarkeit einer bestimmten möblierten Wohnung zur Nutzung. StayOver behält sich das Recht vor, branchenübliche Einschränkungen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Termine festzulegen.
STORNOBEDINGUNGEN
Eine Reservierung wird als garantiert betrachtet, sobald die Zahlung des Mieters eingegangen ist. Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ist die Buchung nicht mehr erstattungsfähig und StayOver behält Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich eventuell eingesparter Kosten. Gleiches gilt, wenn der Mieter nicht erscheint (No Show). Bei garantierten Reservierungen für mehrere Tage werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab der zweiten Nacht storniert, und der Mieter hat keinen Anspruch auf die folgenden Nächte.
StayOver behält sich das Recht vor, die dadurch entstandene freie Kapazität erneut am Markt anzubieten.Mietanfragen, bei denen die Zahlung des Mieters noch nicht garantiert ist, gelten bis 12.00 Uhr am Einzugtag. Nach 12.00 Uhr verfällt die Reservierung automatisch und kostenfrei. StayOver behält sich das Recht vor, die reservierte Wohnungen anderweitig zu vermieten.
Für Mietanfragen, die nach 12.00 Uhr am Einzugtag eingehen, hat der Mieter eine Stunde Zeit, um die Zahlung gemäß PUNKT 5 zu leisten.
PREISE
Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses von StayOver angegebenen Preise gelten. Diese Preise sind Gesamtpreise inklusive aller geltenden gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben.
Falls sich Steuersätze, Gebühren oder Abgaben ändern oder neue Steuern, Gebühren und Abgaben wirksam werden, von denen beide Parteien bisher nicht in Kenntnis waren, behält sich StayOver das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Diese Anpassung der Preise gilt nur für Verträge mit Verbrauchern, wenn der Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss (Bestätigung des Mietvertrages) und der Anpassung des Vertrags mehr als vier Monate beträgt.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNGSSTELLUNG
Der Mieter verpflichtet sich, den Gesamtpreis für die gebuchte Mietdauer im Voraus zu bezahlen.
Eine Verrechnung seitens des Mieters ist nur zulässig, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
Akzeptierte Zahlungsmittel umfassen Kreditkarten und Direktüberweisungen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
StayOver behält sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit ausstehenden Beträgen für Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnung in der Regel als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Falls der Mieter eine postalische Zustellung wünscht, kann es aufgrund von organisatorischen Gründen zu einer längeren Zustellzeit kommen.
NUTZUNG DER GEMIETETEN WOHNUNGEN
Die gemietete Wohnung steht dem Mieter ab 15:00 Uhr am Tag des Einzugs bis 11:00 Uhr am Tag des Auszugs zur Verfügung. Der Mieter erklärt sich bereit, StayOver über eine Abreise vor 11:00 Uhr am Tag des Auszugs in Kenntnis zu setzen.
Für Abreisen nach 14:00 Uhr wird der volle Tages-Mietpreis den Wohnungen erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen späteren Auszug besteht nicht.
Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann mit StayOver im Voraus ein früherer Einzug vereinbart werden. Wenn StayOver einem früheren Einzug zustimmt, kann für die zusätzliche Nutzung der Wohnung eine Gebühr von 10,00 EUR pro angefangener Stunde berechnet werden. Ein vertraglicher Anspruch auf einen früheren Einzug besteht nicht.
WEITERGABE
Es ist ausdrücklich untersagt und nicht gestattet, gemietete Wohnungen weiterzuverkaufen, zu vermieten oder zu vermitteln. Insbesondere ist es untersagt, Wohnungen oder Wohnungkontingente zu einem höheren Preis als den tatsächlichen Mietpreis an Dritte weiterzuvermitteln. Auch die Übertragung oder der Verkauf von Ansprüchen gegen StayOver ist nicht erlaubt. In diesen Fällen behält sich StayOver das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren, vorwiegend wenn der Mieter gegenüber dem Dritten falsche Angaben zur Art der Buchung oder Zahlung gemacht hat.
Die Nutzung der Wohnungen zu einem anderen Zweck als der Übernachtung, insbesondere jegliche gewerbliche Nutzung durch den Mieter, ist ausdrücklich untersagt.
HAFTUNG UND SCHADENSERSATZ
Schadenersatzansprüche von Mietern gegen StayOver sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Insbesondere haftet StayOver nicht für Schäden, die durch die Mangelhaftigkeit eines Mietobjektes oder der Nichtverfügbarkeit entstanden sind, insbesondere auch nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden eines Mieters.
Soweit die Haftung von StayOver ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.KAUTION/SICHERHEITSLEISTUNG
Um die Ansprüche von StayOver gegenüber dem Mieter aus dem befristeten Mietvertrag abzusichern, ist der Mieter vor der Übergabe der Wohnungen verpflichtet:
- Bei einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von 200,00 Euro zu hinterlegen.
- Bei einer vereinbarten Überlassungsdauer von drei bis zu sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen.
- Wenn die vereinbarte Überlassungsdauer weniger als drei Monate beträgt, kann StayOver zur Abgeltung der Sicherheitsleistung eine Vorab Autorisierung auf der Zahlungskarte des Mieters vornehmen.
Wenn die Sicherheit nicht vor der Übergabe der Wohnungen geleistet wird, hat der Mieter keinen Anspruch auf die Übergabe der Wohnungen. Falls StayOver dem Mieter die Wohnung dennoch überlässt und die Kaution nicht innerhalb einer angemessenen Frist, die von StayOver festgelegt wird, geleistet wird, ist StayOver berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.StayOver ist verpflichtet, die Kaution innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages abzurechnen.
KUNDENDATEN
Um sicherzustellen, dass die Kommunikation mit dem Mieter reibungslos verläuft, erhebt StayOver verbindlich die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Mieters. Zur Überprüfung der Identität des Mieters kann StayOver bei der Anreise digital ein gültiges Identifikationsdokument (Personalausweis oder Reisepass für inländische Mieter; Reisepass für ausländische Mieter) sowie gültige Kreditkartendaten verlangen.
Falls die Identität eines Mieters aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht eindeutig festgestellt werden kann, behält sich StayOver das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren.
Zur Vermeidung betrügerischer Absichten setzt StayOver Softwarelösungen ein, die anhand der erhobenen Daten (E-Mail-Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte usw.) einen sogenannten "Fraud-Prevention-Score" für jeden Mieter berechnen und verdächtige Anfragen erkennen. Sollte StayOver betrügerische Absichten vermuten, behält sich StayOver auch im Zweifel das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren.
AUFHEBUNG DES MIETVERTRAGES
StayOver behält sich das Recht vor, den Mietvertrag aus triftigem Grund zu beenden. Ein triftiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt oder andere Umstände, die nicht von StayOver zu vertreten sind, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, (ii) Wohnungen absichtlich unter irreführenden oder falschen Angaben gemietet oder wesentliche Fakten verschwiegen werden. Wesentliche Fakten könnten unter anderem die Identität des Mieters, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck des Aufenthalts sein. (iii) StayOver begründeten Anlass hat anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Dienstleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von StayOver und seinen Standorten in der Öffentlichkeit gefährden kann, sofern dies nicht StayOver selbst zuzurechnen ist; (iv) der Zweck oder die Motivation des Aufenthalts gesetzeswidrig ist; oder (v) im Falle einer Weiterveräußerung, Vermietung oder Vermittlung (siehe PUNKT 7).
StayOver ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Ausübung des Kündigungsrechts zu informieren.
Im Falle einer berechtigten Kündigung des Mietvertrages hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadensersatz.
RAUCHVERBOT IN DEN WOHNUNGEN
In den StayOver Wohnungen herrscht ein striktes Rauchverbot. Es ist daher sowohl innerhalb der Wohnung, auf den Balkonen und Terrassen untersagt zu rauchen. Sollte gegen diese Regelung verstoßen werden, behält sich StayOver das Recht vor, vom Mieter eine Zahlung von 200,00 EUR als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten sowie eventuelle Einnahmeverluste aufgrund einer nicht möglichen Weitervermietung der Wohnung zu verlangen. Der Schadensersatzbetrag kann höher angesetzt werden, wenn StayOver einen höheren Schaden nachweisen kann.
Es ist untersagt, Notausgänge, Feuerlöscher oder den Feueralarm zu manipulieren oder zu blockieren. Bei Verstößen gegen diese Regelung wird eine Strafgebühr in Höhe von 150 € erhoben.
VERBOT VON FEIERLICHKEITEN IN DEN WOHNUNGEN
Es ist nicht erlaubt, in den StayOver Wohnungen Feiern oder Partys abzuhalten.
Sollte gegen diese Regel verstoßen werden, behält sich StayOver das Recht vor, vom Mieter als Schadensersatz für die zusätzlichen Reinigungskosten sowie eventuelle Einnahmeverluste aufgrund einer nicht möglichen Weitervermietung der Wohnung einen Betrag von 500,00 EUR zu verlangen. Der Schadensersatzbetrag kann erhöht werden, wenn StayOver einen höheren Schaden nachweisen kann.
SCHÄDEN ODER DIEBSTAHL
Im Falle von Schäden, die über den normalen Gebrauch hinausgehen, oder Diebstahl hat StayOver das Recht, dem Mieter die Kosten für die Schadensbehebung sowie die zusätzlichen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Dies umfasst auch eventuelle Einnahmeverluste aufgrund einer nicht möglichen Weitervermietung der Wohnung.
HAUSTIERE
Es ist nicht erlaubt, Haustiere mitzubringen, es sei denn, es handelt sich um Blinden-, Gehörlosen- oder vergleichbare Servicehunde. Diese speziell geschulten Hunde dürfen nach Vorlage entsprechender Nachweise kostenlos und jederzeit mitgeführt werden.
WARTUNG & PFLEGE
Der Mieter hat die Verantwortung, die zugewiesene Wohnung, die Möbel und Einrichtungen und Anlagen schonend und sorgfältig zu behandeln sowie für angemessene Belüftung und Heizung zu sorgen.
Bei Bezug der Wohnungen ist der Mieter verpflichtet, die Ausstattung auf Vollständigkeit und Funktionalität zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden.
Der Mieter haftet für alle Schäden an der zugewiesenen Wohnung, den Möbeln und, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch unsachgemäße Nutzung verursachen und die über normale Abnutzung hinausgehen. Alle entstandenen Schäden an der Wohnung müssen umgehend StayOver gemeldet werden.
NUTZUNG DES INTERNET - ZUGANGS
StayOver bietet dem Mieter einen Internetzugang im Rahmen der technischen Möglichkeiten an. Es besteht die Möglichkeit von Störungen aufgrund von Ereignissen, höherer Gewalt, Wartungsarbeiten oder ähnlichen Umständen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Internetanschluss nicht missbräuchlich zu nutzen. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere vor, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen heruntergeladen und verbreitet werden, illegale Streaming-Dienste genutzt werden oder strafrechtlich relevante Inhalte hochgeladen, abgerufen oder übermittelt werden. Der Mieter hat die Pflicht, die Rechte Dritter wie Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte bei Nutzung des Internetzugangs zu respektieren. Auf Anforderung hin stellt der Mieter StayOver von allen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen Dritter frei und übernimmt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, die durch rechtswidrige Nutzung des bereitgestellten Internetzugangs durch den Mieter oder Dritte mit Kenntnis des Mieters entstanden sind. Dieser Freistellungsanspruch bezieht sich insbesondere auf Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen, Patentverletzungen, Verletzungen von Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutzverstößen.
Der Mieter darf die Zugangsdaten für den Internetanschluss nicht an Dritte weitergeben. Bei Verstoß haftet der Mieter für sämtliche Schäden, die durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstanden sind.
Des Weiteren behält sich StayOver das Recht vor, den Internetzugang des Mieters bei Verstößen gegen geltendes Recht zu sperren.
SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE/DATENSCHUTZ
Die Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre können unter folgendem Link eingesehen werden: https://stayover.at/privacy-policy
ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen, Ergänzungen oder die Beendigung des Mietvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls schriftlich aufgehoben werden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen seitens des Mieters sind nicht wirksam.
Der Erfüllungs- und Zahlungsort befindet sich in Wien, Österreich.
Es gilt österreichisches Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.Es ist auf alle Rechtsgeschäfte zwischen StayOver und dem Mieter, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden.
Für Verbraucher i.S.d. Art. 5 EVÜ gelten deren nationale zwingende konsumentenschutzrechtliche Bestimmungen, es sei denn, die jeweiligen österreichischen Bestimmungen sind für den Konsumenten günstiger.
Als allgemeiner Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis, unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten zwischen dem Mieter und StayOver wird Wien vereinbart, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. In allen anderen Fällen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
StayOver ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
StayOver GmbH | Adresse: Balderichgasse 4, Top 1, 1170 Wien, Austria