Aktuelle Vermietungspraxis


Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über unsere derzeitige Vermietungspraxis bei der StayOver GmbH informieren. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen vermieten wir unsere Wohnungen derzeit ausschließlich gemäß dem Paragraphen für berufliche Kurzzeitvermietung als Nebenwohnsitz für maximal 6 Monate laut ABGB, und zwar nach der Ausnahme aus dem MRG (MRG § 1 Abs. 2 Z 3 (b)).

Wir legen großen Wert darauf, unseren Mietern eine transparente und gesetzeskonforme Vermietung zu gewährleisten. Aus diesem Grund halten wir uns an die oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,

Dominik Bosnjak

StayOver GmbH